Erwägungsgrund 5 32008L0096
Die Festlegung geeigneter Verfahren ist ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Infrastruktursicherheit im transeuropäischen Straßennetz. Folgenabschätzungen hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit sollten auf strategischer Ebene die Auswirkungen verschiedener Planungsvarianten eines Infrastrukturprojekts darlegen, und sie sollten bei der Entscheidung über eine Streckenführung eine wichtige Rolle spielen. Die Ergebnisse der Folgenabschätzungen hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit können in mehreren Dokumenten festgehalten werden. Straßenverkehrssicherheitsaudits sollten in detaillierter Weise Merkmale eines Infrastrukturprojekts aufzeigen, die die Sicherheit beeinträchtigen. Es erscheint daher sinnvoll, für diese beiden Bereiche verbindliche Verfahren zu entwickeln, die geeignet sind, die Sicherheit der Infrastruktur des transeuropäischen Straßennetzes zu verbessern, die jedoch nicht für Straßentunnel gelten sollten, die von der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz erfasst werden.