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Artikel 11a der Richtlinie 96/22/EG gab der Kommission vor, bis zum 14. Oktober 2005 einen Bericht über die Verfügbarkeit von Alternativen zu den Tierarzneimitteln, die 17-β-Östradiol enthalten, für zur Lebensmittelerzeugung gehaltene Tiere vorzulegen. Die Kommission hat ein Sachverständigengutachten eingeholt und einen solchen wissenschaftlichen Bericht verfasst, der am 11. Oktober 2005 an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt wurde. Darin wird der Schluss gezogen, dass 17-β-Östradiol in der Produktion von zur Lebensmittelerzeugung gehaltenen Tieren verzichtbar ist, da die niedergelassenen Tierärzte in den Mitgliedstaaten bereits routinemäßig verfügbare Alternativen anwenden (insbesondere Prostaglandine), und dass ein absolutes Verbot von 17-β-Östradiol in diesem Bereich keine oder höchstens vernachlässigbare Folgen für die Landwirtschaft und das Wohlergehen der Tiere hätte.
Der folgende Artikel wird eingefügt: Die Kommission leitet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über das…
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses „Veterinärmedizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit“ vom 30. April 1999 zur…
Die Kommission leitet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über das völlige Verbot der Verwendung von…
Eine bis 14. Oktober 2006 befristete Ausnahme wurde für die Anwendung von 17-ß-Östradiol zur Östrusinduktion bei Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen gewährt.…
In Abweichung von den Artikeln 3 und ————— und unbeschadet des Artikels 2 gelten für Nutztiere, denen nachweislich vor dem 14. Oktober 2004 17-β-Östradiol oder…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.