Art. 11a 31996L0022
Im Hinblick auf die in Anhang III aufgeführten Stoffe wird die Kommission unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Daten aus allen verfügbaren Quellen zusätzliche Informationen einholen und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig überprüfen, um dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls erforderliche Vorschläge rechtzeitig vorlegen zu können.