Art. 1 Nr. 8 32008L0097RICHTLINIE 2008/97/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 96/22/EG des Rates über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung (Text von Bedeutung für den EWR)
Der folgende Artikel wird eingefügt: Die Kommission leitet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über das…
Art. 14a 31996L0022In Abweichung von den Artikeln 3 und ————— und unbeschadet des Artikels 2 gelten für Nutztiere, denen nachweislich vor dem 14. Oktober 2004 17-β-Östradiol oder…
Erwägungsgrund 8 32008L0097RICHTLINIE 2008/97/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 96/22/EG des Rates über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 11a der Richtlinie 96/22/EG gab der Kommission vor, bis zum 14. Oktober 2005 einen Bericht über die Verfügbarkeit von Alternativen zu den…
Art. 7 Abs. 2 31996L0022Fleisch oder Erzeugnisse von Tieren, denen gemäß den Ausnahmebestimmungen dieser Richtlinie Stoffe mit östrogener, androgener oder gestagener Wirkung oder…
Erwägungsgrund 8 32009R0470In der Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von…