Erwägungsgrund 4 32008L0098
In seiner Entschließung vom 20. April 2004 zu der vorgenannten Mitteilung hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, eine Ausdehnung der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf den Abfallsektor insgesamt zu prüfen. Darüber hinaus wurde die Kommission gebeten, klar zwischen Verwertung und Beseitigung zu differenzieren und die Unterscheidung zwischen Abfall und Nicht-Abfall zu klären.