Erwägungsgrund 5 32008L0098
In seinen Schlussfolgerungen vom 1. Juli 2004 hat der Rat die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zur Überarbeitung bestimmter Aspekte der durch die Richtlinie 2006/12/EG aufgehobenen und ersetzten Richtlinie 75/442/EWG vorzulegen, um die Unterscheidung zwischen Abfall und Nicht-Abfall sowie die Unterscheidung zwischen Verwertung und Beseitigung eindeutig zu klären.