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Die nationalen Behörden, die mit der Ermittlung oder strafrechtlichen Verfolgung der Straftaten im Sinne dieser Richtlinie befasst sind, sollten die Befugnis besitzen, mit anderen nationalen Behörden im gleichen Mitgliedstaat und den entsprechenden Behörden in anderen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, und greifen hierzu auf ihre Befugnisse…
Zunehmende grenzüberschreitende Aktivitäten machen eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden erforderlich, die für die…
Die zuständigen Behörden sollten bei der Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben eng mit anderen zuständigen nationalen Behörden, insbesondere…
Da für wirksame Ermittlungen bei Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln besondere Instrumente erforderlich sind, die für eine wirksame…
Die in dieser Richtlinie genannten Straftaten sind häufig grenzüberschreitender Art. Daher ist für ihre Bekämpfung eine enge Zusammenarbeit zwischen den…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden und sonstigen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.