Erwägungsgrund 31 32009L0103
Um den Opfern von Kraftfahrzeugunfällen hinreichenden Schutz zu gewähren, sollte ein „Verfahren des mit Gründen versehenen Schadenersatzangebots“ auf Kraftfahrzeugunfälle aller Art Anwendung finden. Dasselbe Verfahren sollte entsprechend auch bei Unfällen angewendet werden, bei denen die Schadenregulierung über das System der nationalen Versicherungsbüros erfolgt.