Erwägungsgrund 44 32009L0103
Für Fahrzeuge, für die keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht (z. B. Behörden- oder Militärfahrzeuge), sollten besondere Bestimmungen vorgesehen werden.
Für Fahrzeuge, für die keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht (z. B. Behörden- oder Militärfahrzeuge), sollten besondere Bestimmungen vorgesehen werden.