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Es ist jedoch notwendig, im Hinblick auf die Ausgabe von E-Geld gleiche Wettbewerbsbedingungen für E-Geld-Institute und Kreditinstitute zu erhalten, um zum Wohle der E-Geld-Inhaber einen fairen Wettbewerb zur Erbringung der gleichen Dienstleistung zwischen einer Reihe von Instituten sicherzustellen. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die weniger belastenden aufsichtsrechtlichen Regelungen für E-Geld-Institute durch Bestimmungen ausgeglichen werden, die strenger als die für Kreditinstitute geltenden Bestimmungen sind, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Geldbeträge der E-Geld-Inhaber. Angesichts der entscheidenden Bedeutung der Sicherung ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden im Voraus über jede wesentliche Änderung, wie etwa Änderung der Sicherungsmethode, Änderung des Kreditinstituts, bei dem die gesicherten Geldbeträge hinterlegt werden, oder Änderung des Versicherungsunternehmens oder des Kreditinstituts, das die Geldbeträge versichert oder garantiert, unterrichtet werden.
Um Marktzutrittsschranken zu beseitigen und die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Ausgabe von E-Geld zu erleichtern, ist es erforderlich, die für…
Um einen angemessenen Verbraucherschutz und eine solide und umsichtige Geschäftsführung von E-Geld-Instituten zu gewährleisten, müssen deren Anfangskapital und…
Nach der Richtlinie 2006/48/EG gelten E-Geld-Institute als Kreditinstitute, auch wenn sie weder Einlagen des Publikums entgegennehmen noch Kredite aus diesen…
Die Aufsichtsregelungen für E-Geld-Institute sollten überarbeitet und besser auf die Risiken dieser Institute abgestimmt werden. Außerdem sollten sie an die…
Aus aufsichtsrechtlichen Gründen sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass nur ordnungsgemäß zugelassene oder gemäß dieser Richtlinie unter eine…
Angesichts der spezifischen Eigenschaften von E-Geld als elektronischer Ersatz für Münzen und Banknoten, der für Zahlungen — gewöhnlich kleinerer Beträge — und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.