Erwägungsgrund 3 32009L0110
Mit der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt wurde ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen für Zahlungsdienste eingeführt, der auch die Abstimmung der nationalen Vorschriften für die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern, die Zahlungsinstitute, vorsieht.