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Die Anwendung dieser Richtlinie sollte auf Zahlungsdienstleister, die E-Geld ausgeben, beschränkt werden. Diese Richtlinie sollte nicht für monetären Wert gelten, der auf vorausbezahlten Instrumenten gespeichert ist, die zur Erfüllung bestimmter Bedürfnisse geschaffen und nur begrenzt einsetzbar sind, weil sie vom E-Geld-Inhaber nur für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des E-Geld-Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit dem Emittenten oder nur für den Erwerb einer begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Als innerhalb eines begrenzten Netzes einsetzbar sollte ein Instrument dann gelten, wenn es nur für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen in einem bestimmten Geschäft oder einer Ladenkette oder unabhängig vom geografischen Standort der Verkaufsstelle nur für eine begrenzte Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden kann. Beispiele für solche Instrumente können Kundenkarten, Tankkarten, Mitgliedskarten, Fahrkarten, Essensgutscheine oder Gutscheine für Dienstleistungen (wie Kinderbetreuungsgutscheine oder Gutscheine für Sozialleistungs- oder Dienstleistungssysteme zur Förderung der Beschäftigung von Personal zur Erledigung von Haushaltstätigkeiten, wie Reinigungs-, Bügel- oder Gartenarbeiten) sein, die manchmal einem bestimmten steuer- oder arbeitsrechtlichen Rahmen unterliegen, der die Verwendung solcher Instrumente zur Erfüllung der Ziele der Sozialgesetzgebung fördert. Entwickelt sich ein solches Instrument mit bestimmtem Verwendungszweck zu einem Instrument zur allgemeinen Verwendung, sollte die Ausnahme vom Geltungsbereich dieser Richtlinie keine Anwendung mehr finden. Instrumente, die für Einkäufe in den Geschäften der angeschlossenen Händler verwendet werden können, sollten vom Geltungsbereich dieser Richtlinie nicht ausgenommen werden, da sie in der Regel für ein stetig wachsendes Netz von Dienstleistern gedacht sind.
Die §§ 675u und 675v sind für E-Geld nicht anzuwenden, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht die Möglichkeit hat, das Zahlungskonto, auf dem das…
Ebenso sollte diese Richtlinie nicht für monetären Wert gelten, der zum Erwerb digitaler Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, denen der Betreiber…
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie sollte auf die als Entgelt für Handelsgeschäfte geleisteten Zahlungen beschränkt sein. Diese Richtlinie sollte weder…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Institute, die nur in begrenztem Umfang E-Geld ausgeben, von bestimmten Vorschriften dieser Richtlinie…
Diese Richtlinie gilt nicht für den monetären Wert, der auf Instrumenten gespeichert ist, die unter die Ausnahmeregelung nach Artikel 3 Buchstabe k der…
Der Anwendungsbereich der Maßnahmen sollte daher möglichst weit gefasst werden und alle Institute erfassen, die rückzahlbare Publikumsgelder in Form von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.