Erwägungsgrund 1 32009L0110
Die Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten wurde in Reaktion auf die Entstehung neuer Arten von vorausbezahlten elektronischen Zahlungsmitteln erlassen und sollte einen klaren Rechtsrahmen abstecken, um den Binnenmarkt zu stärken und gleichzeitig eine angemessene Finanzaufsicht zu gewährleisten.