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Ebenso sollte diese Richtlinie nicht für monetären Wert gelten, der zum Erwerb digitaler Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, denen der Betreiber aufgrund der Art der Waren oder Dienstleistungen einen zusätzlichen immanenten Wert, z. B. in Form von Zugangs-, Such- oder Übertragungsmöglichkeiten verleiht, sofern die fragliche Ware oder Dienstleistung nur mit einem digitalen Gerät, etwa einem Mobiltelefon oder einem Computer, genutzt werden kann und der Betreiber des Telekommunikations-, Digital- oder IT-Systems oder -Netzes nicht nur als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren bzw. dem Erbringer der Dienstleistungen fungiert. Dies ist der Fall, wenn der Nutzer eines Mobiltelefonnetzes oder eines anderen digitalen Netzes die Zahlung direkt an den Netzbetreiber leistet und daher kein direktes Zahlungsverhältnis oder Schuldner-Gläubiger-Verhältnis zwischen dem Netzteilnehmer und einem dritten Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, die als Teil der Transaktion erbracht werden, entsteht.
Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen…
Absatz 2 gilt nicht für Kaufverträge über Waren, die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen…
Auf einen Verbrauchsgüterkaufvertrag über eine Ware, die in einer Weise digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, dass die Ware ihre…
Die Anwendung dieser Richtlinie sollte auf Zahlungsdienstleister, die E-Geld ausgeben, beschränkt werden. Diese Richtlinie sollte nicht für monetären Wert…
Diese Richtlinie gilt nicht für den monetären Wert, der für Zahlungsvorgänge verwendet wird, die unter die Ausnahmeregelung nach Artikel 3 Buchstabe l der…
Es ist erforderlich klarzustellen, dass die indirekte Erbringung von Diensten auch Situationen umfassen könnte, in denen das Führen ausgehender Gespräche über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.