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Es wird eine Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse (im Folgenden als „Koordinierungsgruppe“ bezeichnet) eingesetzt. Die Koordinierungsgruppe hat beratende Funktion; sie leistet Beiträge zu Analysen der Lage in der Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit bei Erdöl und Erdölerzeugnissen und trägt zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen in diesem Bereich bei.
Die Koordinierungsgruppe setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Den Vorsitz führt die Kommission. Vertretungen der Branche können auf Aufforderung der Kommission an den Arbeiten der Gruppe teilnehmen.
Die Koordinierungsgruppe setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammen, die für einen verlängerbaren Zeitraum von drei Jahren benannt werden. Die…
Der Verwaltungsrat kann von Amts wegen oder auf Ersuchen einer zuständigen Behörde Koordinierungsgruppen für bestimmte Themen einsetzen, bei denen angesichts…
Der Verwaltungsrat kann von Amts wegen oder auf Ersuchen einer zuständigen Behörde Koordinierungsgruppen für bestimmte Themen einsetzen, bei denen angesichts…
Eine Koordinierungsgruppe „Gas“ wird eingesetzt, um die Maßnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit leichter koordinieren zu können. Die…
In der Richtlinie 73/238/EWG ist die Schaffung eines Konsultationsgremiums vorgesehen, das die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten geplanten bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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