Erwägungsgrund 16 32009L0119
Der Umfang der Vorräte, die sich im Eigentum der ZBS oder der Mitgliedstaaten befinden müssen, sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt von den betreffenden Mitgliedstaaten unabhängig und freiwillig festgelegt werden.
Der Umfang der Vorräte, die sich im Eigentum der ZBS oder der Mitgliedstaaten befinden müssen, sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt von den betreffenden Mitgliedstaaten unabhängig und freiwillig festgelegt werden.