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In der Richtlinie 73/238/EWG ist die Schaffung eines Konsultationsgremiums vorgesehen, das die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten geplanten bzw. ergriffenen Maßnahmen erleichtern soll. In der vorliegenden Richtlinie sollte ein ähnliches Gremium vorgesehen werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen nach wie vor über Pläne für den Fall von Schwierigkeiten bei der Erdölversorgung oder der Versorgung mit Erdölerzeugnissen verfügen. Es ist außerdem sinnvoll, dass jeder Mitgliedstaat Vorkehrungen für die organisatorischen Maßnahmen im Krisenfall trifft.
Mit der Richtlinie 73/238/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Erdöl und…
Die Richtlinie 2005/32/EG sieht vor, dass diese interessierten Kreise in einem Konsultationsforum zusammentreten. Es ist daher erforderlich, Aufgaben und Aufbau…
Damit die Mitgliedstaaten rasch auf besonders schwere Notsituationen oder auf lokale Krisensituationen reagieren können, ist es möglicherweise angezeigt, ihnen…
Wenn kein wirksamer internationaler Beschluss zum Inverkehrbringen von Vorräten vorliegt, aber Schwierigkeiten bei der Versorgung der Gemeinschaft oder eines…
Zur Überwindung bestehender Mängel bei der Konsultation der Verbraucher und der angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Bürger sollten die…
Der Europäische Rat hat in seinem Aktionsplan (2007-2009) mit dem Titel „Eine Energiepolitik für Europa“ die Notwendigkeit hervorgehoben, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.