Art. 62 Abs. 1 32016L2341RICHTLINIE (EU) 2016/2341 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bis zum 13. Januar 2023 überprüft die Kommission die vorliegende Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über ihre Durchführung…
Art. 15 32022L2041RICHTLINIE (EU) 2022/2041 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union
Bis zum 15. November 2029 nimmt die Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner auf Unionsebene eine Bewertung dieser Richtlinie vor.…
Art. 32 32006L0054RICHTLINIE 2006/54/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)
Die Kommission überprüft spätestens bis zum 15. Februar 2013 die Anwendung dieser Richtlinie und schlägt, soweit sie dies für erforderlich hält, Änderungen vor.
Art. 22 Abs. 2 32025L0050RICHTLINIE (EU) 2025/50 DES RATES vom 10. Dezember 2024 über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern
Die Kommission prüft und bewertet bis zum 31. Dezember 2034 und danach alle fünf Jahre das Funktionieren dieser Richtlinie, einschließlich der Frage, ob…
Art. 16 Abs. 2 32011L0085RICHTLINIE 2011/85/EU DES RATES vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
Bis zum 31. Dezember 2030 und danach alle fünf Jahre veröffentlicht die Kommission eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser Richtlinie.