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Die Verfügbarkeit der Erdölvorräte und die Gewährleistung der Energieversorgung sind für die öffentliche Sicherheit der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft von größter Bedeutung. Zentrale Bevorratungsstellen (im Folgenden als „ZBS“ bezeichnet) in der Gemeinschaft erleichtern es, diese Ziele zu erreichen. Um es den betroffenen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Statuten ihrer ZBS optimal durch nationale Vorschriften zu regeln und die finanziellen Auswirkungen der Bevorratung für die Endverbraucher gleichzeitig gering zu halten, genügt es, die Verwendung der Erdölvorräte zu kommerziellen Zwecken zu untersagen und gleichzeitig zu erlauben, dass Erdölvorräte an jedem Ort in der Gemeinschaft und von jeder hierfür geschaffenen ZBS gehalten werden können.
Erdölvorräte sollten überall in der Gemeinschaft gehalten werden können, sofern gebührend darauf geachtet wird, dass sie physisch zugänglich sind. Daher sollten…
Angesichts der Ziele der Gemeinschaftsvorschriften für Erdölvorräte, möglicher sicherheitsbezogener Bedenken einiger Mitgliedstaaten und des Strebens nach…
Hauptaufgabe der ZBS ist der Erwerb, die Haltung und der Verkauf von Erdölvorräten für die Zwecke dieser Richtlinie oder zur Erfüllung internationaler…
Jeder Mitgliedstaat kann sich verpflichten, als Anzahl von Verbrauchstagen festgelegte Mindestvorräte an Erdöl zu halten, die die Bedingungen dieses Artikels…
Sind spezifische Vorräte mit anderen Erdölvorräten vermischt, treffen die Mitgliedstaaten oder ihre zentralen Bewirtschaftungsstellen die erforderlichen…
Die Mitgliedstaaten sollten die unbedingte Verfügbarkeit aller Vorräte sicherstellen, die nach Gemeinschaftsrecht gehalten werden müssen. Damit diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.