Erwägungsgrund 9 32009L0119
Angesichts der Ziele der Gemeinschaftsvorschriften für Erdölvorräte, möglicher sicherheitsbezogener Bedenken einiger Mitgliedstaaten und des Strebens nach Straffung und größerer Transparenz der auf Solidarität unter den Mitgliedstaaten abzielenden Verfahren ist es erforderlich, die Tätigkeiten der ZBS so weit wie möglich auf ihr jeweiliges Hoheitsgebiet zu konzentrieren.