Erwägungsgrund 7 32009L0119
Nach den Schlussfolgerungen des Vorsitzes von der Tagung des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 wird eine integrierte Energiepolitik der Gemeinschaft, die Maßnahmen auf europäischer und auf nationaler Ebene miteinander kombiniert, zu einem immer dringlicheren Gebot von immer größerer Bedeutung. Daher müssen die Standards, die durch die Bevorratungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet werden, einander angeglichen werden.