Erwägungsgrund 7 32024L1203
Das Unterlassen einer gesetzlich vorgeschriebenen Handlung kann dieselbe negative Wirkung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit entfalten wie aktives Tun. Daher sollte die Definition von Straftaten in dieser Richtlinie sowohl Handlungen als auch Unterlassungen umfassen, sofern dies anwendbar ist.