Erwägungsgrund 24 32009L0125
Bei der Ausarbeitung der Durchführungsmaßnahmen und des Arbeitsplans sollte die Kommission Vertreter der Mitgliedstaaten sowie die an der Produktgruppe interessierten beteiligten Kreise konsultieren; hierzu zählen die Industrie einschließlich KMU und Handwerk, Gewerkschaften, Groß- und Einzelhandel, Importeure, Umweltschutzverbände und Verbraucherorganisationen.