Erwägungsgrund 23 32009L0125
Energieverbrauchsrelevante Produkte, die die Ökodesign-Anforderungen der Durchführungsmaßnahmen zu dieser Richtlinie erfüllen, sollten die CE-Kennzeichnung und entsprechende Angaben tragen, um das Inverkehrbringen und den freien Verkehr im Binnenmarkt zu ermöglichen. Die strenge Durchsetzung der Durchführungsmaßnahmen ist erforderlich, um die Umweltauswirkungen regelkonformer energieverbrauchsrelevanter Produkte zu verringern und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.