Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um für einen einfachen Zugang zu Informationen für die Teilnehmer am EETS-Markt zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, alle wichtigen Daten zum EETS in öffentlich zugänglichen nationalen Registern zu sammeln und zu veröffentlichen.
Erwägungsgrund 33 32019L0520Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen