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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Unternehmen, die Endnutzern einen elektronischen Kommunikationsdienst für das Führen ausgehender Gespräche über eine oder mehrere Nummern eines nationalen Telefonnummernplans bereitstellen, zuverlässigen und exakten Zugang zu Notdiensten gewährleisten und dabei nationale Spezifikationen und Kriterien berücksichtigen. Netzunabhängige Unternehmen haben gegebenenfalls keine Kontrolle über Netze und können möglicherweise nicht gewährleisten, dass Notrufe über ihren Dienst mit der gleichen Zuverlässigkeit weitergeleitet werden, da sie die Verfügbarkeit des Dienstes nicht garantieren können, weil sie Probleme im Zusammenhang mit der Infrastruktur nicht kontrollieren können. Für netzunabhängige Unternehmen sind Angaben zum Anruferstandort möglicherweise technisch nicht immer möglich. Sobald international anerkannte Standards eine exakte und zuverlässige Weiterleitung und Verbindung zu den Notdiensten sicherstellen, sollten auch netzunabhängige Unternehmen die Pflichten im Zusammenhang mit Angaben zum Anruferstandort in gleichem Umfang erfüllen wie andere Unternehmen.
Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste, die eine direkte Kommunikation zu der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle…
Die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, die Anrufe ermöglichen, sollten dafür sorgen, dass ihre Kunden angemessen darüber informiert sind, ob Zugang…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
In künftigen IP-Netzen, bei denen die Bereitstellung eines Dienstes von der Bereitstellung des Netzes getrennt werden kann, sollten die Mitgliedstaaten…
Sprachtelefonanrufe sind nach wie vor die stabilste und verlässlichste Form des Zugangs zu Notrufdiensten. Andere Formen der Kontaktaufnahme, wie z. B.…
Die Mitgliedstaaten sollten konkrete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Notrufdienste, einschließlich des Notrufs 112, für behinderte Endnutzer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.