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Die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, die Anrufe ermöglichen, sollten dafür sorgen, dass ihre Kunden angemessen darüber informiert sind, ob Zugang zu Notrufdiensten gewährt wird oder nicht, sowie über alle Beschränkungen der Dienste (wie etwa die Beschränkung der Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort und der Weiterleitung von Notrufen). Diese Anbieter sollten ihren Kunden hierüber bei Vertragsabschluss im Vertrag und, falls die Bereitstellung des Zugangs geändert wird, in klarer und transparenter Weise aufklären, beispielsweise durch Informationen auf den Rechnungen. Dabei sollte auch angegeben werden, welche Beschränkungen in Bezug auf das Versorgungsgebiet auf der Grundlage der geplanten technischen Betriebsparameter des Dienstes und der verfügbaren Infrastruktur bestehen. Wird der Dienst nicht über ein leitungsvermitteltes Telefonnetz bereitgestellt, sollte auch angegeben werden, wie verlässlich der Zugang und die Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort im Vergleich zu einem Dienst sind, der über ein leitungsvermitteltes Telefonnetz bereitgestellt wird, wobei der derzeitige Stand der Technik und die bestehenden Qualitätsnormen sowie die in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) aufgeführten Parameter für die Dienstqualität zu berücksichtigen sind.
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Unternehmen, die Endnutzern einen elektronischen Kommunikationsdienst für das Führen ausgehender Gespräche über…
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Abweichend von § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 ist es bis zum Ablauf des in der Technischen Richtlinie nach § 6 festzulegenden Übergangszeitraums für die Umsetzung…
Die Begriffsbestimmungen müssen angepasst werden, um dem Grundsatz der Technologieneutralität Rechnung zu tragen und mit der technologischen Entwicklung Schritt…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
Unbeschadet der Notwendigkeit zur Erhaltung der Integrität und Sicherheit der Netze und Dienste sollten die Endnutzer entscheiden können, welche Inhalte sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.