Erwägungsgrund 119 32009L0138
Es ist eine Unterscheidung zwischen den für Sanierungsmaßnahmen und Liquidationsverfahren zuständigen Behörden und den Aufsichtsbehörden der Versicherungsunternehmen zu treffen.
Es ist eine Unterscheidung zwischen den für Sanierungsmaßnahmen und Liquidationsverfahren zuständigen Behörden und den Aufsichtsbehörden der Versicherungsunternehmen zu treffen.