Art. 37 Abs. 1 Buchst. a Buchst. i 32009L0138Kapitalaufschlag
während gemäß Artikel 119 ein internes Voll- oder Partialmodell entwickelt wird;
§ 111 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Versicherungsunternehmen können für die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung ein internes Modell in Form eines Voll- oder Partialmodells verwenden.
Art. 1 Nr. 13 Buchst. a 32025L0002RICHTLINIE (EU) 2025/2 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Unternehmen, die entsprechend den in Kapitel VI Abschnitt 4 Unterabschnitt 3 festgelegten Anforderungen an interne Voll- und Partialmodelle die…
Art. 2 Abs. 2 32014L0051Um für die Anwendung dieses Artikels einheitliche Bedingungen sicherzustellen, erarbeitet die EIOPA Entwürfe technischer Durchführungsstandards für die…