Erwägungsgrund 69 32009L0138
Wenn die anrechnungsfähigen Basiseigenmittel unter die Mindestkapitalanforderung absinken, sollte die Zulassung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen widerrufen werden, falls sie nicht in der Lage sind, die anrechnungsfähigen Basiseigenmittel innerhalb kurzer Zeit wieder auf die Höhe der Mindestkapitalanforderung aufzustocken.