Erwägungsgrund 70 32009L0138
Die Mindestkapitalanforderung sollte ein Mindestniveau gewährleisten, unter das die Finanzmittel nicht absinken dürfen. Dieses Niveau muss nach einer einfachen Formel, für die eine festgelegte Unter- und Obergrenze gilt, die auf der risikobasierten Solvenzkapitalanforderung basiert, um eine schrittweise Verschärfung der aufsichtlichen Maßnahmen zu ermöglichen, und anhand von überprüfbaren Daten berechnet werden.