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Alle Versicherungsnehmer und Begünstigten sollten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes gleich behandelt werden. Zu diesem Zweck sollte jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass alle Maßnahmen, die von einer Aufsichtsbehörde auf der Grundlage des nationalen Mandats dieser Aufsichtsbehörde getroffen werden, nicht als Verstoß gegen die Interessen des betreffenden Mitgliedstaats oder der Versicherungsnehmer und Begünstigten in diesem Mitgliedstaat betrachtet werden. Bei allen Schadensregulierungen und Liquidationen sollten Vermögenswerte ungeachtet der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes gerecht auf alle betroffenen Versicherungsnehmer verteilt werden.
Den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sollten daher alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit sie die geordnete Ausübung der Tätigkeit der…
Es sollte sichergestellt werden, dass Sanierungsmaßnahmen, die von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats beschlossen werden, um die finanzielle…
Angesichts des zunehmend grenzüberschreitenden Charakters des Versicherungsgeschäfts sollten die Unterschiede zwischen den Regelungen der Mitgliedstaaten für…
Vorbehaltlich spezifischer und ausdrücklich im Vertrag und im abgeleiteten Recht vorgesehener Bestimmungen genießt jeder Unionsbürger, der sich aufgrund dieser…
Es ist äußerst wichtig, dass Forderungen, die Versicherten, Versicherungsnehmern, Begünstigten und geschädigten Dritten, die einen Direktanspruch gegen das…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die zu einer Gruppe mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft gehören, sollten einer gleichwertigen und angemessenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.