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Durch den Erlass dieser Richtlinie ändert sich das Risikoprofil des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Kommission sollte so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende 2010 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung vorlegen, der den Folgen der vorliegenden Richtlinie für Versicherungsnehmer Rechnung trägt.
Bis zum 31. Dezember 2018 bewertet die Kommission den Nutzen einer verstärkten Gruppenaufsicht und eines verstärkten Kapitalmanagements innerhalb der Gruppe von…
Die Kommission legt innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie 2004/726/EG dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Konsultation der…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschfts- und Sozialausschuß vor dem 17. juli 2003 und danach alle zwei Jahre einen Bericht…
Maßnahmen bei möglichen abweichenden Interessen in Bezug auf Produkte, bei denen die Kreditrisiken durch Verbriefung übertragen werden, wie mit Blick auf die…
Richtlinie 98/78/EG Die Richtlinie 98/78/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 10a Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Unbeschadet des Artikels 300 Absätze…
Versicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.