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Nicht alle Vermögenswerte innerhalb eines Unternehmens sind frei von Beschränkungen. In einigen Mitgliedstaaten sind bestimmte Produkte Sonderverbände, in denen einer bestimmten Kategorie von Versicherungsnehmern mehr Rechte an den Vermögenswerten innerhalb ihres eigenen „Sonderverbands“ eingeräumt werden. Obwohl diese Vermögenswerte für die Zwecke der Ermittlung der Eigenmittel bei der Berechnung des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, können sie tatsächlich nicht zur Deckung von Risiken außerhalb des Sonderverbands bereitgestellt werden. Um mit dem wirtschaftlichen Ansatz in Einklang zu stehen, muss die Bewertung des Eigenmittelbedarfs angepasst werden, damit sie die unterschiedliche Art der Vermögenswerte widerspiegelt, die Teil einer Vereinbarung über einen Sonderverband sind. Ebenso sollte die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung die mit diesem Sonderverband verbundene Reduzierung der Bündelung oder Diversifizierung widerspiegeln.
Der Beitrag der in Absatz 1 genannten Unternehmen zu den anrechnungsfähigen Eigenmitteln der Gruppe wird als Summe des verhältnismäßigen Anteils der Eigenmittel…
Sind die Aufsichtsbehörden der Auffassung, dass neben den in Absatz 2 genannten Bestandteilen bestimmte Eigenmittel, die auf die Solvenzkapitalanforderung eines…
die Anpassungen, die vorgenommen werden sollten, um der Nichttransferierbarkeit von Eigenmittelbestandteilen Rechnung zu tragen, die nur zur Abdeckung von…
In dem in Artikel 213 Absatz 2 Buchstabe a genannten Fall verpflichten die Mitgliedstaaten die beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen…
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Eigenmittel innerhalb der Gruppe angemessen verteilt und bei Bedarf zum Schutz von Versicherungsnehmern und Begünstigten…
Vor allem sollte diese Richtlinie Versicherungsunternehmen, die auf bestimmte Versicherungsarten spezialisiert sind oder Dienste für bestimmte Kundensegmente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.