Erwägungsgrund 11 32016L0097
Diese Richtlinie sollte Personen betreffen, deren Tätigkeit darin besteht, für Dritte Versicherungs- oder Rückversicherungsvertriebsdienstleistungen zu erbringen
Diese Richtlinie sollte Personen betreffen, deren Tätigkeit darin besteht, für Dritte Versicherungs- oder Rückversicherungsvertriebsdienstleistungen zu erbringen