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Um den internationalen Aspekten der Rückversicherung Rechnung zu tragen, sollte der Abschluss internationaler Vereinbarungen mit Drittländern ermöglicht werden, in denen festgelegt wird, mit welchen Mitteln Rückversicherungsunternehmen, die im Staatsgebiet einer Vertragspartei tätig sind, überwacht werden sollen. Außerdem sollte ein flexibles Verfahren vorgesehen werden, um auf Gemeinschaftsebene die Gleichwertigkeit der Aufsicht gegenüber Drittländern feststellen zu können und so die Liberalisierung des Rückversicherungsgeschäfts in Drittländern im Wege der Niederlassung oder der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen zu verbessern.
In den Vereinbarungen nach Absatz 1 ist auf der Grundlage einer gleichwertigen Beaufsichtigung der tatsächliche Marktzugang für Rückversicherungsunternehmen auf…
dass die Aufsichtsbehörden von Drittländern alle Informationen erhalten können, die sie für die gruppenweite Beaufsichtigung von Drittlandsversicherungs- und…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die zu einer Gruppe mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft gehören, sollten einer gleichwertigen und angemessenen…
Die Beaufsichtigung der Rückversicherungstätigkeit sollte den besonderen Merkmalen des Rückversicherungsgeschäfts Rechnung tragen, insbesondere ihrem globalen…
Den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sollten daher alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit sie die geordnete Ausübung der Tätigkeit der…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.