Erwägungsgrund 4 32009L0141
In Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG bezieht sich Arsen zur Festlegung von Höchstgehalten auf Gesamtarsen, da für die Analyse von anorganischem Arsen keine standardisierte Routinemethode vorliegt. Für die Fälle, in denen die zuständigen Behörden eine Analyse des Gehalts an anorganischem Arsen verlangen, ist im Anhang ein Höchstgehalt für anorganisches Arsen angegeben.