Erwägungsgrund 6 32009L0141
Informationen der zuständigen Behörden und der Stakeholder-Organisationen zufolge weisen Zusatzstoffe der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen sind, erhöhte Arsengehalte auf. Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sollten Höchstgehalte für Arsen in diesen Zusatzstoffen festgelegt werden.