Erwägungsgrund 7 32009L0141
Was Theobromin anbelangt, kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem Gutachten vom 10. Juni 2008 zu dem Schluss, dass die geltenden Höchstgehalte für Theobromin für einige Tierarten unter Umständen keinen vollständigen Schutz bieten. Möglicherweise könnten schädliche Auswirkungen auf Schweine, Hunde und Pferde sowie auf die Milchleistung von Milchkühen auftreten. Daher sollten niedrigere Höchstgehalte festgelegt werden.