Erwägungsgrund 13 32019R1021
Es sollten geeignete Programme und Verfahren festgelegt oder erforderlichenfalls fortgeführt werden, um zuverlässige Überwachungsdaten darüber zu gewinnen, ob in Teil A des Anhangs III aufgeführte Stoffe in der Umwelt vorhanden sind. Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass geeignete Instrumente zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlich und technisch tragbaren Bedingungen verwendet werden können.