Erwägungsgrund 5 32009L0021
Die Mitgliedstaaten haben am 9. Oktober 2008 eine Erklärung angenommen, in der sie einstimmig den hohen Stellenwert anerkennen, der der Anwendung der internationalen Übereinkommen in Bezug auf die Flaggenstaatpflichten für die Verbesserung der Seeverkehrssicherheit und als Beitrag zur Verhütung der Umweltverschmutzung durch Schiffe zukommt.