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Die Annahme dieser Richtlinie sollte ein hohes Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau in Bezug auf die Risiken gewährleisten, mit denen die geologische Speicherung von CO2 behaftet ist. Deswegen sollten die Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle und die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen geändert werden, um CO2, das zum Zwecke der geologischen Speicherung abgeschieden und transportiert wird, vom Geltungsbereich dieser Instrumente auszuschließen. Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik sollte geändert werden, um die Injektion von CO2 in saline Aquifere zu Zwecken der geologischen Speicherung zuzulassen. Jede derartige Injektion unterliegt den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zum Schutz des Grundwassers und muss Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung entsprechen.
Die Richtlinie 85/337/EWG sollte geändert werden, um die Abscheidung und den Transport von CO2-Strömen zum Zwecke der geologischen Speicherung sowie die…
In Bezug auf bestimmte Industrietätigkeiten ist die Richtlinie 2008/1/EG vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der…
Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sollte auf die…
Die Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle legt den Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in der…
Laut dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „geologische Speicherung von CO2“: die Injektion und damit einhergehende Speicherung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.