Erwägungsgrund 9 32009L0032
Zum Schutze der Volksgesundheit sollten die Bedingungen für die Verwendung sonstiger Extraktionslösungsmittel, die in den Teilen II und III des Anhangs I aufgeführt sind, und die Höchstwerte für deren Rückstände in Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten festgelegt werden.