Erwägungsgrund 8 32008L0063
Die Entwicklung des Handels wird in einem Maße beeinträchtigt, das dem Interesse der Gemeinschaft entgegensteht. Zur Steigerung der Wettbewerbsintensität auf dem Endgerätemarkt ist die Transparenz der technischen Spezifikationen und der Zulassungsverfahren erforderlich, damit der freie Verkehr mit Endeinrichtungen unter Beachtung der in der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität genannten Grundforderungen möglich wird. Zur Herstellung der Transparenz ist die Veröffentlichung der technischen Spezifikationen erforderlich.