Erwägungsgrund 2 32023R2418
Die ungerechtfertigte Invasion Russlands der Ukraine am 24. Februar 2022 und sein andauernder Angriffskrieg haben deutlich gemacht, dass dringend gehandelt werden muss, um die bestehenden Defizite zu beseitigen. Die Rückkehr von Kriegshandlungen mit hoher Intensität und von territorialen Konflikten nach Europa hat negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Union und der Mitgliedstaaten und erfordert eine erhebliche Steigerung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten, damit die drängendsten und besonders kritischen Lücken geschlossen werden können, insbesondere diejenigen, die durch die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Ukraine verschärft wurden.