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Aus dem Auswertungsbericht der Kommission vom 7. April 2006 zur Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen geht hervor, dass die Richtlinie im Allgemeinen einwandfrei funktioniert. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Zahlungs- und Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme möglicherweise einige wichtige Änderungen vollziehen, und es wurde festgestellt, dass die Richtlinie gewisser Klärungen und Vereinfachungen bedarf.
Aufrechnungen im Sinne von Artikel 2 Buchstabe k der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von…
Ein Zentralverwahrer gewährleistet, dass das von ihm betriebene Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem den Teilnehmern angemessenen Schutz bietet. Die von…
Die Abwicklung einer förmlichen Vereinbarung, die als ein System im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des…
Die Richtlinie 98/26/EG muss geändert werden, um sie mit der Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der zufolge die Benennung von…
Die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verschafft inländischen wie ausländischen Teilnehmern von Zahlungs- und Wertpapierliefer- und…
In der Richtlinie 98/26/EG ist festgelegt, dass Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträge, die in Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme gemäß den Regeln dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.