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Mit der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein einheitlicher gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Verwendung von Finanzsicherheiten geschaffen; damit wurden die meisten für Finanzsicherheiten traditionellerweise geltenden Formerfordernisse abgeschafft.
Die Europäischen Zentralbank hat beschlossen, Kreditforderungen ab dem 1. Januar 2007 als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zuzulassen. Zur…
In den Bereichen organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte und Wohlverhalten sollten Regeln und Terminologie so weit wie möglich an die Standards…
Die Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten betrifft die Vorbeugung gegen Systemrisiken in den…
Zu den vorhandenen Gesetzgebungsakten der Union, die den durch diese Verordnung abgedeckten Bereich regulieren, zählen ebenfalls die Richtlinie 2002/87/EG des…
Zu den vorhandenen Gesetzgebungsakten der Union, die den durch diese Verordnung abgedeckten Bereich regulieren, zählen ebenfalls die Richtlinie 2002/87/EG des…
Absatz 4 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Finanzsicherheiten sind eine Barsicherheit, Finanzinstrumente oder Kreditforderungen.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.