Erwägungsgrund 3 32015R2365
Am 14. Oktober 2014 hat der FSB einen Regelungsrahmen für Sicherheitsabschläge bei nicht zentral geclearten Wertpapierfinanzierungsgeschäften veröffentlicht. Ohne Clearing stellen solche Geschäfte beträchtliche Risiken dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß besichert sind. Während die Verbesserung der Transparenz bei der Weiterverwendung der Vermögenswerte der Kunden bereits ein erster Schritt wäre, um die Fähigkeit der Gegenparteien, Risiken zu analysieren und ihnen vorzubeugen, zu fördern, wird der FSB voraussichtlich bis 2016 seine Arbeiten zu einer Reihe von Empfehlungen zu Sicherheitsabschlägen bei nicht zentral geclearten Wertpapierfinanzierungsgeschäften abschließen, die dazu dienen sollen, übermäßige Hebeleffekte zu vermeiden und das Konzentrations- und Ausfallrisiko einzudämmen.