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Für Spielzeug gilt ebenfalls die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit , die spezifische sektorale Rechtsvorschriften ergänzt.
Die Richtlinie 2001/95/EG findet gemäß ihrem Artikel 1 Absatz 2 auf Spielzeug Anwendung.
Richtlinie 2009/48/EG betreffend die Sicherheit von Spielzeug,
Spielzeug oder Teile von Spielzeug und Verpackungen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sollten der…
Mit der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit wurden Regeln zur…
Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit
Mit den allgemeinen und spezifischen chemischen Anforderungen dieser Richtlinie sollten Kinder vor Gesundheitsschäden durch bestimmte Stoffe in Spielzeugen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.