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Vorschriften über die Sicherheit von Spielzeug sind in der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Jedoch gilt die Richtlinie 2001/95/EG für Aspekte und Risiken oder Risikokategorien, die nicht unter Richtlinie 2009/48/EG fallen. Daher sollte dieser Beschluss Anforderungen an europäische Normen für Produkte für Kinder und verwandte Produkte für nicht unter die Richtlinie 2009/48/EG fallende Risiken oder Risikokategorien umfassen.
Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug .
Die Richtlinie 2001/95/EG findet gemäß ihrem Artikel 1 Absatz 2 auf Spielzeug Anwendung.
Für Spielzeug gilt ebenfalls die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit ,…
Die Erfahrungen mit der Richtlinie 2009/48/EG haben gezeigt, dass auf dem Markt bereitgestellte neue Spielzeuge, die zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens den…
Die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um ein hohes Sicherheitsniveau von Spielzeug und dessen freien Verkehr im…
Mit den allgemeinen und spezifischen chemischen Anforderungen dieser Richtlinie sollten Kinder vor Gesundheitsschäden durch bestimmte Stoffe in Spielzeugen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.